Allgemeine Geschäftsbedingungen der GREENs Unlimited Berlin GmbH

Pausen- und Mittagsverpflegung

 

 

  1. Allgemein

Die GREENs Unlimited Berlin GmbH, Boppstraße 7, 10967 Berlin, Telefon/ Fax: 030 - 93 95 66 - 775/ - 770, bietet ihren Kunden Pausen- und Mittagsverpflegung nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden, ggf. vertreten durch seine(n) Erziehungsberechtigten, (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) und der GREENs Unlimited Berlin GmbH (nachfolgend „Caterer“ genannt) für die Pausen- und Mittagsverpflegung an Schulen, mit deren Trägern der Caterer einen entsprechenden Rahmenvertrag geschlossen hat.

 

  1. Vertragsschluss

    1. Für die Teilnahme an der Essensversorgung muss der Kunde einen Vertrag mit dem Caterer schließen. Der Vertragsschluss erfolgt über das Internetportal des Caterers.

    2. Hierfür muss sich der Kunde auf der Webseite www.kundennah-bestellung.de/ anmelden. Hiernach sind die angegebenen Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen sowie Schule, Kundenkennung, Passwort, Bestellrhythmus und Zahlungsart zu wählen. Eingaben in dem Formular kann der Kunde bis zum Abschicken des Formulars jederzeit korrigieren, ergänzen oder löschen. Mit dem Klick auf das Feld „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ wird die Registrierung in Gang gesetzt. Hiernach sendet der Caterer eine E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Durch die Aktivierung des in dieser E-Mail enthaltenen Bestätigungslinks wird die Registrierung abgeschlossen.

    3. Bei unvollständigen oder nicht korrekten Daten behält sich der Caterer das Recht vor, das entsprechende Kundenkonto zu löschen.

    4. Ändern sich die eingegebenen Daten des Kunden, so hat dieser die geänderten Daten unverzüglich zu korrigieren beziehungsweise eine entsprechende Mitteilung an den Caterer zu senden.

    5. Der Vertragsschluss ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich.

    6. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden bei der Anmeldung zur Verfügung gestellt. Der Kunde muss die Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der Anmeldung akzeptieren. Sie werden ihm zudem per E-Mail übermittelt. In ihrer jeweils aktuellen Fassung werden diese Bedingungen http://www.greens-unlimited.de/de/leistungen/agb zur Verfügung gestellt.

 

  1. GREENscard

    1. Sofern die Schule des Kunden über das erforderliche Chipkartensystem verfügt, erhält der Kunde nach Vertragsschluss eine als Zahlungsmittel einsetzbare Chipkarte („GREENscard“ genannt) zugesendet. Andernfalls wird bei der Verpflegungsausgabestelle der Schule eine Berechtigungsliste hinterlegt, in der die zur Versorgungsteilnahme berechtigten Personen aufgeführt sind.

    2. Der Einsatz der GREENscard liegt im Ermessen des Kunden und wird vom Caterer nicht überwacht.

    3. Im Falle eines Schulwechsels kann die GREENscard nach vorheriger Mitteilung an den Caterer grundsätzlich weiterverwendet werden, wenn die neue Schule des Kunden die dafür erforderliche technische Ausstattung einsetzt und der Caterer dort ebenfalls die Mittagsversorgung betreibt.

    4. Die erste GREENscard wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Beschädigung wird die GREENscard kostenpflichtig gegen Zahlung von EUR 5,00 ersetzt.

    5. Bei Verlust einer GREENscard ist der Kunde verpflichtet, die GREENscard unverzüglich beim Caterer unter der Rufnummer (030) 939566-25 sperren zu lassen. Eine Erstattung nach Kartenverlust abgebuchter Beträge ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Mitteilung über die Sperrung ist vor der Abbuchung erfolgt.

 

  1. Bestellsystem

    1. Menübestellung

      Im persönlichen Bereich des Internetportals kann der Kunde die Menüpläne einsehen sowie vor Ablauf der in Ziff. 4.2 genannten Bestellfristen das gewünschte Menü bestellen oder auch umbestellen sowie eine Dauerbestellung einrichten.
    2. Bestellfristen

      Zur Sicherstellung der Ausgabe eines Menüs ist dessen rechtzeitige Bestellung über das Internetportal erforderlich. Eine Bestellung ist bis 12:00 Uhr am Vortag der Versorgung möglich.
    3. Abmeldung

      Im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit können die vorbestellten Menüs wieder storniert werden. Die Stornierung muss spätestens bis 08:00 Uhr am Tag der Versorgung über das Internetportal erfolgt sein. Hat sich der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig abgemeldet, wird das bestellte Menü berechnet.

 

  1. Kosten der Mittagsverpflegung, „berlinpass“ gemäß des Bildungs- und Teilhabepakets

    1. Die Preisgestaltung der Menüs ist unterschiedlich und abhängig vom Vertrag des Caterers mit dem jeweiligen Bezirksamt. Die Menüpreise sind im Internetportal ersichtlich. Zudem liegt die Preisliste für die Schule des Kunden bei der Verpflegungsausgabestelle zur Einsichtnahme aus.

    2. Bei Vorlage eines gültigen „berlinpasses “ gemäß des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) erhält der Kunde das bestellte Menü (einmal pro Tag) zu einem Preis in Höhe von EUR 1,00 Sie gilt zudem erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der „berlinpass“ des Kunden dem Caterer vorgelegt wurde und nur solange der „berlinpass“ gültig ist. Auf das Ende der Gültigkeitsdauer wird der Kunde nicht gesondert hingewiesen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der reguläre Preis fällig, es sei denn, der Kunde legt rechtzeitig einen neuen „berlinpass“ vor.

 

  1. Zahlungsarten

    1. Für die Bezahlung der Mittagsverpflegung steht ausschließlich der Weg des Lastschrifteinzugs zur Verfügung. Erteilt der Kunde dem Caterer ein Lastschriftmandat, erfolgt die Kontobelastung in Höhe der offenen Beträge im Folgemonat.Die Gebühren für Rücklastschriften, die nicht durch den Caterer verursacht wurden, trägt der Kunde bzw. der Kontoinhaber.
    1. Der Caterer ist bei wiederholtem Fehlschlag der Lastschrift berechtigt, vom Kunden zeitweise oder dauerhaft die Zahlung per Vorkasse zu verlangen.

    2. Innerhalb des Internetportals kann sich der Kunde jederzeit einen Überblick über den Umfang der Verwendung der GREENscard verschaffen. Eine gesonderte Rechnung in Papierform kann der Kunde auf Anfrage sowie gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 5,00 pro Rechnung erhalten.

 

  1. Angebot sonstiger Waren

    1. Weitere Waren (z.B. Gebäck, belegte Brötchen, Getränke) können, sofern diese in der Schule des Kunden zusätzlich angeboten, ebenfalls an der Ausgabestelle der Schule bezogen werden. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar ohne Einsatz der GREENscard.

 

  1. Laufzeit des Vertrages, Kündigung, Widerrufsrecht

    1. Der Vertrag wird für die Dauer des Schuljahres geschlossen. Er verlängert sich nach dem Ablauf des Schuljahres automatisch für das kommende Schuljahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Sofern kein Fall der Ziff. 8.2 vorliegt, ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich. Bei Schulwechsel oder Verlassen der Schule endet der Vertrag nicht automatisch, es ist eine Kündigung erforderlich.

    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. .

    3. Die Kündigung in Textform (z.B. per E-Mail an den Caterer) erfolgen. Vorhandenes Guthaben auf der GREENscard wird dem Kunden nach Vertragsende bargeldlos auf ein von diesem anzugebendes Bankkonto erstattet.

    4. Der Kunde kann seine Erklärung zum Vertragsschluss nicht widerrufen.

 

  1. Leistungsverweigerung, pauschalierter Schadensersatz

    1. Leistungsverweigerung

      Schlägt die Lastschrift fehl, behält sich der Caterer das Recht vor, die Erbringung der Leistung einzustellen (Leistungsverweigerung) bis der Kunde den Rückstand ausgeglichen hat. Vor der Leistungsverweigerung erfolgt eine Information sowohl an den Kunden als auch an die Schule, in welcher der Zeitpunkt der Leistungsverweigerung genannt wird.
    2. Pauschaler Schadensersatz

      Für den Fall, dass sich der Kunde die in diesem Vertrag vereinbarte Mittagverpflegung ausgeben lässt, obwohl der Caterer von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch macht, hat er für jeden Tag, an dem die vorgenannten Bedingungen vorliegen, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 4,00 an den Caterer zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Kunde von der Leistungsverweigerung keine Kenntnis erlangt hat oder er nachweisen kann, dass dem Caterer kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als die vorgenannte Pauschale entstanden ist.

 

  1. Datenschutz

Alle eingegebenen Daten werden auf dem Server unseres Systempartners, der für die technische Betreuung des Bestellsystems zuständig ist, sowie des Caterers nur zum Zwecke der Leistungserbringung verarbeitet und – von der Weitergabe an die Schule des Kunden abgesehen – nicht an sonstige Dritte weitergegeben (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO). Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die auf www.kundennah-bestellung.de/datenschutzerklaerung/ abgerufen werden kann.

 

  1. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

Der Caterer kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich ändern. Dies gilt nicht für die Hauptleistungspflicht des Caterers, d.h. die Verpflichtung zur Verpflegung des Kunden. In einem solchen Fall wird der Caterer die geänderten Bedingungen mitteilen und die Änderungen deutlich hervorheben. Wenn der Kunde mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Caterer wird auf das Widerspruchsrecht und die resultierenden Rechtsfolgen in der Mitteilung besonders hinweisen. Für den Fall des Widerspruchs durch den Kunden gilt der Vertrag unverändert weiter, allerdings behält sich der Caterer ausdrücklich das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages vor.

 

  1. Schlussbestimmungen

    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Caterer und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Caterer nicht an, es sei denn, dieser hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regeln davon nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform, soweit dieser Vertrag nicht im Einzelfall Abweichendes bestimmt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Zur Gültigkeit von Ergänzungen und Änderungen genügt auch eine Fax-Version.

    3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur soweit diesen hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der den Verbrauchern durch diejenigen zwingenden, d.h. nicht durch Vereinbarung abdingbaren Bestimmungen des Landes, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft zu einem Zweck abgeschlossen wird, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    4. Gerichtsstand ist der Sitz des Caterers, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dieser Gerichtsstand gilt jedoch nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsaat der Europäischen Union hat. In diesem Fall ist Klage vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates zu erheben.